Das ist ein herber Schlag für Finanzsenator Dr. Nußbaum (parteilos), der die undurchsichtige Vergabe des Berliner Gasnetzes an die Landesfirma „Berlin Energie“ zu verantworten hat. Juristen aus dem Haus von Justizsenator Heilmann (CDU) kritisieren die Vergabe scharf, schreibt der Tagesspiegel am 25.09.2014.
„Berlin Energie“ hätte nicht an der Ausschreibung über das Berliner Gasnetz teilnehmen dürfen. Die Firma habe den Zuschlag erhalten, obwohl erstens unklar sei, wie sie den Kauf des Gasnetzes finanzieren wolle. Und obwohl sie zweitens kein rechtsverbindliches Angebot bei der Ausschreibung vorgelegt habe.
Das Expertenteam der Innenverwaltung spricht dem Tagesspiegel zufolge von „zahlreichen rechtlichen Fehlern“, „Widersprüchen in der Auswertung“ sowie von fehlender „Transparenz“. Außerdem habe der Senat wohl gegen das „Diskriminierungsverbot“ bei öffentlichen Ausschreibungen verstoßen, weil er nicht alle Bieter vollständig über alle Vergabekriterien informiert habe.
Die Experten warnen: Falls die Abgeordneten tatsächlich der „Berlin Energie“ den Zuschlag für das Gasnetz geben sollten, dann handelten sie dem Land „ein hohes Prozessrisiko“ ein.