Gericht sieht Mängel im Verfahren zur Vergabe des Gasnetzes Berlin

Der Gasag-Konzernbetriebsrat begrüßt die Entscheidung des Berliner Landgerichtes zum Vergabeverfahren zur Gasnetzkonzession ausdrücklich.

„Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung voll bestätigt: Die Vergabe an „Berlin Energie“ ist nicht rechtmäßig, die Gasag ist benachteiligt worden“, sagt Andreas Otte, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Gasag.

Vergabeentscheidung zugunsten von „Berlin Energie“ sorgt für Unverständnis

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gasag sind sehr erleichtert, dass an dieser Stelle Recht gesprochen worden ist. Die Vergabeentscheidung zugunsten von „Berlin Energie“ hatte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großes Unverständnis und Sorgen ausgelöst.

„Wir haben einfach nicht verstehen können, wie ein virtuelles Unternehmen mit ein paar Beschäftigten besser sein soll, als ein 170 Jahre altes Traditionsunternehmen mit 1.800 Leuten, das nachweislich einen guten Job macht. Ich bin sehr froh, dass das Gericht deutlich gemacht hat, dass dieses begründete Unverständnis nicht nur bei uns bestand. Wir werden unsere Rolle als Gasnetzpartner und Energiepartner der Stadt Berlin gerne weiterhin und mit Engagement wahrnehmen. Wir wollen keine Experimente mit der Gasversorgung in Berlin, und wir wollen Arbeitsplatzsicherheit für alle unsere Kolleginnen und Kollegen.“ bekräftigt Otte. Und weiter: „Nach dem Verfahren bei Gericht soll das Vergabeverfahren jetzt durch Abschluss mit der Gasag zu Ende gebracht werden. Dies schafft Klarheit, erspart weitere, jahrelange Prozesse und bringt die Energiewende in Berlin endlich voran.“