Als aktive Seniorin mit über 170 Jahren blickt die GASAG in diesem Jahr sehr interessiert auf das 100-jährige Groß-Berlin und das 100-jährige Betriebsrätegesetz, denn beide haben es noch voll drauf. Großberlin hat sich nach einigen Irrungen und Wirrungen durchaus zu einer respektablen Metropole entwickelt und das Betriebsrätegesetz ist nach drei Reformen 1952, 1972 und 2001 noch immer die Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung.
Diese Jubiläen sind ein guter Anlass, darüber nachzudenken, wie sich Groß-Berlin und das Betriebsrätegesetz entwickelt haben und welche Perspektive sie wohl haben werden. Beide haben eine gemeinsame Grundlage, geboren als Gedanke in der Revolution und entschieden nach heftigen Auseinandersetzungen in einem Prozess der demokratischen Willensbildung. Groß-Berlin entstand durch das von der verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung beschlossenem Groß-Berlin-Gesetz am 27. April 1920. Wenige Wochen vorher, am 4. Februar 1920, verabschiedete der Reichstag das Betriebsrätegesetz.
Daneben gibt es eine weitere Gemeinsamkeit: sowohl das Groß-Berlin-Gesetz als auch das Betriebsrätegesetz basieren auf Vernetzungen. Bei Groß-Berlin liegt der Ursprung im Zweckverband Groß-Berlin, der in Fragen des sozialen Ausgleichs jedoch keine Kompetenzen hatte. Das Betriebsrätegesetz beruhte auf dem Wunsch der revolutionären Arbeiter und Soldatenräte nach Mitbestimmung und Vernetzung. Bis heute spielt dieser Wunsch nach Vernetzung eine aktive Rolle im politischen Geschehen.
Die Berliner Stadtgesellschaft will heute mehr denn je an der politischen Willensbildung, insbesondere bei der Daseinsvorsorge, mitwirken. Auch die Betriebs- und Personalräte fordern heute mehr denn je ihre Mitwirkung bei der Gestaltung der Daseinsvorsorge als Teil der Stadtgesellschaft ein.
Berlin soll smart und klimaneutral werden, dazu sagen wir als Konzernbetriebsräte der GASAG-Gruppe eindeutig: Dieses Ziel unterstützen wir, voll und ganz. Es darf aber nicht zu Lasten des sozialen Ausgleichs und der Arbeitsplätze in der Daseinsvorsorge führen. Wir sagen: Ja zu einer Transformation, doch Nein zu einer drohenden Zerschlagung von über 100 Jahren bewährten Strukturen. Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen aller Mitarbeitenden der Berliner Daseinsvorsorge, egal ob in öffentlicher oder privater Hand. Sie haben alle Beschäftigten im Blick und sie sind diejenigen, die tagtäglich mit der Daseinsvorsorge praktisch betraut sind. Deshalb arbeiten Betriebs- und Personalräte gemeinsam an runden Konzepten, bringen sie in die Betriebe und setzen sie dort um.
Betriebs- und Personalräte wollen eine Daseinsvorsorge aus einem Guss, denn nur aufeinander abgestimmte Systeme sind nachhaltig und zukunftsfest. Sie wollen mitbestimmen, denn sie kennen die Praxis, sie haben die Ideen und Lösungsansätze und sie setzen sie am Ende um.
Die 100-Jährigen, Groß-Berlin und das Betriebsrätegesetz, haben es noch voll drauf. Das haben sie und das werden sie heute und in Zukunft mit Nachdruck unter Beweis stellen. Tatze drauf…!